Gerichtsurteil schränkt Befugnisse der GGL beim IP-Blocking in Deutschland ein

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Deutschlands höchstes Verwaltungsgericht hat ein bedeutendes Urteil gefällt, das die Möglichkeit einschränkt, Internetzugangsanbieter zur Sperrung illegaler Glücksspielseiten per IP-Blocking zu verpflichten. Die Entscheidung vom 19. März 2025 bezieht sich auf das Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) und bestätigt frühere Urteile, die die Rechtsgrundlage der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) für solche Maßnahmen erheblich begrenzen.

Gericht lehnt Blocking-Anordnungen gegenüber Zugangsanbietern ab

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschied, dass die in Artikel 9 Absatz 1 GlüStV 2021 enthaltenen Regelungen keine rechtliche Grundlage dafür bieten, Internet-Resellern – also Anbietern ohne eigene Netzinfrastruktur – IP-Blockaden aufzuerlegen. Damit bestätigte das Gericht die vorhergehenden Urteile des Verwaltungsgerichts Koblenz und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, welche zugunsten des angegriffenen Providers entschieden hatten.

Konkret urteilte das Gericht, dass sich der von der GGL herangezogene Paragraf – § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 GlüStV 2021 – ausschließlich auf „verantwortliche Diensteanbieter“ im Sinne des mittlerweile außer Kraft gesetzten Telemediengesetzes (TMG) bezieht. Seit der Einführung des Digital Services Act (DSA) ist diese Definition hinfällig, wodurch Reseller nicht mehr erfasst sind. Eine Ausweitung auf andere Bestimmungen des GlüStV 2021 sei laut Gericht ebenfalls nicht zulässig, da der spezielle Paragraf abschließend ist.

GGL verlagert Fokus auf Hosting-Anbieter

Trotz des Rückschlags beim IP-Blocking bleibt die GGL ihrer aktuellen Strategie treu, die sich auf Hosting-Provider statt Zugangsanbieter konzentriert. Bereits seit 2022 setzt der Regulator auf dieses Modell, nachdem frühere Urteile ähnliche Einschränkungen festgelegt hatten. Laut GGL konnten so bereits über 930 Domains mit illegalem Glücksspielangebot gesperrt oder unzugänglich gemacht werden – monatlich kommen rund 60 neue Domains hinzu.

Obwohl dieses Vorgehen aufwändiger ist, bezeichnet die GGL es als „sehr erfolgreich“. Wenn illegale Betreiber den Hosting-Dienst wechseln, reagiere man umgehend mit neuen Maßnahmen.

Geplante Gesetzesreform zur Stärkung der Vollzugsbefugnisse

Die GGL hat in Reaktion auf das Urteil erneut betont, dass eine Anpassung des GlüStV 2021 notwendig sei. Geplant ist unter anderem eine Erweiterung der Sperrbefugnisse auf Werbung für illegales Glücksspiel sowie eine Vereinfachung des Vollzugs – etwa durch den Verzicht auf vorherige Maßnahmen gegen Betreiber, wie sie bereits bei Zahlungssperren angewandt wird.

Diese Änderungen befanden sich bereits vor dem Urteil in der politischen Diskussion und sollen nun beschleunigt in Abstimmung mit den Bundesländern umgesetzt werden.

Einordnung im regulatorischen Kontext

Das Urteil stellt einen Wendepunkt in der Regulierung des Online-Glücksspiels in Deutschland dar. Schon zuvor hatte die GGL Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von IP-Blockaden – besonders gegen Offshore-Anbieter, wie im Fall Lottoland, dessen Sperrung ebenfalls gerichtlich gekippt wurde.

GGL-Vorstand Ronald Benter forderte bereits in der Vergangenheit eine stärkere gesetzliche Grundlage für effektive Maßnahmen. Dennoch betont der Regulator, dass die bestehenden Instrumente weiterhin wirksam seien. Erst kürzlich fand ein gemeinsames Treffen mit regionalen Koordinatoren für Spielerschutz und Prävention statt – ein Zeichen für das anhaltende Engagement zum Schutz der Verbraucher.

Klarheit für Internetanbieter und Folgen für die Branche

Für Telekommunikations-Reseller schafft das Urteil klare rechtliche Verhältnisse: Blockierungsanordnungen dürfen nur auf eindeutiger gesetzlicher Grundlage erfolgen. Gleichzeitig zeigt es auf, dass unverhältnismäßige oder gesetzlich nicht gedeckte Maßnahmen angreifbar sind – was Unternehmen dazu ermutigen könnte, rechtlich gegen Verwaltungsakte der GGL vorzugehen.

Quelle: 

German Court limits use of IP blocking in gambling enforcement, GGL maintains host-based strategy, gamblinginsider.com, 20. Mai 2025

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