Deutscher erstmals wegen Online-Glücksspiels verurteilt

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January 9th, 2015
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Im Prinzip ist Online Glücksspiel inklusive Online Poker in Deutschland illegal, sofern der Anbieter nicht über eine in Deutschland vergebene Lizenz verfügt. Dies ist im Glücksspiel Staatsvertrag von 2012 so festgehalten, aber bislang noch nicht strafrechtlich verfolgt worden – bis jetzt.

Ein 25-jähriger Malermeister aus München, über dessen Identität bislang nichts weiter bekanntgegeben wurde, hat im Jahr 2011 insgesamt 201.500 Euro beim Online Blackjack gewonnen und diesen Gewinn schrittweise auf sein Kono auszahlen lassen. Insgesamt hat er 5 Zahlungen erhalten, bis seine Bank darauf aufmerksam wurde und das Finanzamt informierte.

Daraufhin wurde sein Haus von den Behörden durchsucht, wobei insgesamt 73.490 Euro in einem Schuhkarton entdeckt wurden. Bei der anschließenden Befragung gab der Mann zu, dass er das Geld beim illegalen Online Glücksspiel gewonnen habe. Die Polizei beschlagnahmte das Geld abzüglich 10.000 Euro, von denen der Mann behauptete, diese gehörten seiner Mutter.

Vor Gericht argumentierte der Mann, dass ihn eine Werbung mit Boris Becker davon überzeugt habe, dass es legal sei, in Deutschland zu Spielen. Er berief sich außerdem auf Europäisches Recht, weil er das Geld beim Blackjack spielen auf einer Seite mit einer britischen Lizenz in Gibraltar gewonnen habe.

Die Richter wiesen ihn jedoch darauf hin, dass der Europäische Glücksspielvertrag es jedem Land selbst überlasse, die Legalität des Online Glücksspiels festzulegen und dass das Deutsche Recht somit nicht im Konflikt mit EU-Recht stünde. Außerdem verweist die entsprechende Seite in ihren Geschäftsbedingungen darauf, dass sich jeder Spieler selbst informieren müsse, ob das Spielen in seiner Heimat legal sei oder nicht.

Das Gericht konfiszierte nicht nur die Gewinne des Mannes sondern erlegte ihm zudem eine Strafe von 2100 Euro, zahlbar in 70 Tagessätzen a 30 Euro auf, weil er gegen Paragraph 285 des StGB verstoßen hat, der die Teilnahme an illegalem Glücksspiel regelt. Demnach „wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft“, wer sich an einem öffentlichen Glücksspiel beteiligt. Das Urteil ist noch nicht rechtkräftigt, da der Angeklagte in Berufung gehen kann.

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