Im Vorfeld der Einführung der neuen Regulierungen im Rahmen des Glücksspielneuregulierungstaatsvertrag (GlüNeuRStv) hat das Land Brandenburg seine Glücksspielvorschriften angepasst. Aktuell ist in dem Land noch ein Gesetz aus dem Jahr 2007 in Kraft, in dem Online Casinos aber noch keine Rolle spielen. Zukünftig sollen Angebote im Internet explizit aufgeführt werden.
Im gleichen Rahmen werden Vorschriften für Lotterien. Sportwetten und lokale Spielhallen aktualisiert. Zukünftig sind so auch kleinere private Lottoziehungen gestattet, bei denen durch Losverkäufe Einnahmen von bis zu 40.000 € gemacht werden dürfen.
Weitere Aspekte der Neuregulierung betreffen den Höchsteinsatz bei Online Spielen, der ein Einsatzlimit von 1 € pro Spin für Spielautomaten vorsieht. Insgesamt können Spieler in Deutschland zukünftig nur noch 1.000 € je Monat in allen regulierten Casinos zusammen einzahlen. Legen Spieler ein Einsatz- und Verlustlimit fest, sollen auf Anfrage auch Einzahlungen bis zu 10.000 Euro möglich sein. Auch für Live Wetten gibt es neue Regeln: So darf zukünftig nur noch auf den Spielsieger und den nächsten Schützen gewettet werden.
Die neuen bundesweiten Regeln gelten ab dem 1. Juli 2020. Anfang des Monats haben die Ministerpräsidenten beschlossen, dass Online-Spielautomaten, Poker und Sportwetten weiterhin angeboten werden können, wenn die Betreiber die Bedingungen des neuen Vertrags bis zum 15. Oktober umsetzen.
Vor der endgültigen Umsetzung des GlüNeuRStV muss er noch von 13 der 16 deutschen Bundesländern ratifiziert werden. Bislang hat lediglich der Stadtstaat Berlin Fortschritte in dieser Hinsicht gemacht. Die Europäische Kommission wurde über die aktualisierten Regelungen informiert und unterliegen nun einer Stillhaltefrist bis zum 22. Dezember. Der GlüNeuRStV wurde bereits im Mai dieses Jahres bei der Europäischen Kommission vorgelegt. Die um einen weiteren Monat verlängerte Stillhaltefrist lief am 18. September aus.