EuGH befindet Deutsche Sanktionen gegen Online-Glücksspiel-Betreiber als unzulässig

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February 5th, 2016
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Nach einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union, sind die Sanktionen, die Deutschland gegen Betreiber von Online-Glücksspielen erlassen hat, nicht zulässig und dürfen nicht ausgeführt werden. Der EuGH befand, dass die Regulierungen, die damit erzielt werden, gegen EU-Recht verstoßen.

Das Gericht stellte fest, dass das deutsche Monopol auf Online-Glücksspiel auch infolge der angestrebten 20 Sportwetten-Lizenzen im Rahmen des Staatsvertrags defakto in Kraft bleibe. Die Betreiber, die sich um die angesprochenen Glücksspiellizenzen beworben hatten, wurden beim Bewerbungsverfahren auf diverse Fehler aufmerksam und brachten den Fall vor Gericht. Dies ließ den Prozess zum Stillstand kommen, bevor irgendwelche Lizenzen erteilt werden konnte.

Maarten Haijer, Generalsekretär der European Gaming and Betting Association (EGBA), sagte: "Das heutige Urteil bestätigt ausdrücklich, dass sich der Umgang mit Online-Glücksspiel in Deutschland in einer praktischen und rechtlichen Sackgasse befindet. Der EuGH hat entschieden, dass die experimentelle Klausel für Sportwetten, die im Jahr 2012 eingeführt worden war, nicht ausreicht, um die Unvereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht zu beheben. Das bedeutet, dass der deutsche Weg in der Frage nach der Regulierung von Online-Glücksspiel das EU-Recht nach wie vor verletzt und nicht durchgesetzt werden kann."

Die EGBA fordert die Europäische Kommission dazu auf, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzureichen und Veränderungen im Lizenzverfahren vorzunehmen und die Regelungen, die in Schleswig-Holstein gelten, bundesweit einzuführen.

Im Rahmen dieser Meldung wurde auch bekannt, dass der Anbieter Betsson eine Steuernachzahlung für seine Aktivitäten in Deutschland tätigen will. Dieser Schritt ist notwendig, damit der Anbieter auch in Zukunft eine Aussicht auf eine Lizenz behält.

Um genau zu sein, wird Betsson SEK 113 Millionen (US $ 13,4 Mio.) für seine Tätigkeit von Juli 2012 bis Dezember 2015 an den deutschen Fiskus nachzahlen.

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