Nun doch keine Rückkehr von Schleswig-Holstein zum Glücksspielstaatsvertrag?

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December 9th, 2012
Zurück Nun doch keine Rückkehr von Schleswig-Holstein zum Glücksspielstaatsvertrag?

Aufgrund der Bedenken der Europäischen Kommission, ob die Änderungen der Glücksspiel-Gesetze im deutschen Bundesland Schleswig-Holstein mit dem EU-Recht einhergehen, steht die Aussicht, dass sich das Land dem Glücksspielstaatsvertrag doch noch anschließt, der auch in der Kontroverse mit den europäischen Verträgen steht, wieder auf der Kippe.

Die "detaillierte Stellungnahme" der EU-Kommission zu dem Gesetzesentwurf aus Schleswig-Holstein wurde von der European Gaming and Betting Association begrüßt. Der Entwurf sieht vor, die bestehenden liberalen und dem EU-Recht entsprechenden Lizenzen auf dem Glücksspielsektor zurück zu nehmen und die restriktiven und umstrittenen Regelung des Glücksspielstaatsvertrag anzuwenden. Die European Gaming and Betting Association vereinigt die meisten Wettanbieter Europas.

In ihrer Stellungnahme beharrt die EU auf ihren Bedenken an dem Vorschlag des Landes von einem transparenten Lizenzmodell auf ein restriktives umzusteigen und äußert Zweifel an der Rechtmäßigkeit des deutschen Staatsvertrags in Bezug auf seine Entsprechung mit dem EU Recht.
Entsprechend der Richtlinie 98/34/EG darf Schleswig-Holstein keine Entwürfe vor Januar 2013 umsetzen und muss auf die neueste Stellungnahme der EG reagieren und ausführen, welche Absichten man damit verfolgt. Dem Land ist es zudem untersagt, die vorgeschlagenen Rechtsvorschriften in den kommenden sechs Monaten einzuführen, was aufgrund des ursprünglichen Eingangsdatums des Entwurfs bei der EU bedeutet, dass die Verzögerung sogar bis März 2013 dauern könnte.

Der Glücksspielstaatsvertrag, dem sich Schleswig Holstein anschließen will, sieht Einschränkungen bei der Zulassung von Glücksspielanbietern vor. Dabei bestehen große Vorbehalte gegen das Modell, das Onlinepoker und Online-Casinos ganz ausschließt, ein Steuersystem etablieren will, das als nicht wettbewerbsfördernd gilt und nur 20 Lizenzen an Anbieter von Sportwetten vorsieht.
Sigrif Ligné, Vorsitzende des EGBA, zu dem Vorschlag „Der Vorschlag von Schleswig Holstein von einem nachhaltigen und EU-Recht entsprechendem System zurück zu einem inkonsistenten und nicht zu rechtfertigendem restriktiven Regelwerk wäre ein deutlicher Rückschritt, den die Europäische Kommission nicht zulassen kann, wie sich heute gezeigt hat“.

Sie ließ verlauten, dass die Inkonsistenz des deutschen Gesetzes mit den Anforderungen der EU in diesem Punkt wie bereits im Juli 2011 verdeutlicht, unverändert sei.

“Die Europäische Kommission hat mit ihrer detaillierten Stellungnahme über Schleswig-Holstein ein klares Signal gesendet, dass deutlich macht, dass es den Mitgliedstaaten künftig nicht mehr erlaubt ist, Regelungen zum Glücksspiel zu verabschieden, die nicht den Vorgaben des Europäischen entsprechen," sagt Ligné und fügte hinzu:

Die deutschen Bundesländer können die Warnungen und die zunehmende Kritik aus Brüssel nicht länger ignorieren. Die belegt alleine die Masse an Beschwerden und Rechtsstreitigkeiten noch bevor das Gesetz überhaupt verabschiedet wurde. Dies bedingt eine enorme Rechtsunsicherheit, die allen Beteiligten schadet, allen voran den deutschen Verbrauchern.“

„Zu diesem Zeitpunkt kann die EU nur dadurch wieder Rechtssicherheit schaffen, dass sie auf die vielen Beschwerden nicht nur gegen Deutschland sondern auch gegen Griechenland, Belgien und diverse andere Mitgliedsstaaten endlich reagiert.“

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