Die jüngsten Mitteilungen der Landesregierung von Schleswig Holstein weist darauf hin, dass die kürzlich erteilten Lizenzen an zwölf international agierende Online-Casino- bzw. Online-Poker-Geschäftsgruppen lediglich für Schleswig Holstein gelten. Die Lizenznehmer haben darauf zu achten, dass, die Spielangebote nur für die Einwohner des Bundeslands zugänglich zu machen sind und nicht für ganz Deutschland gelten.
Außerdem wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass sich Anbieter, die gegen diese Regel verstoßen, Gefahr laufen bestraft zu werden und im Extremfall ihre Lizenz verlieren können.
Die Frage der Regulierung und Lizenzierung ist nach wie vor ein viel diskutiertes Thema und es ist noch nicht klar, wie die Situation letztlich gehandhabt wird. Aktuell geht es darum, dass die Aufhebung des Lizenzierungsverfahrens durch eine Verfügung der Europäischen Kommission gestoppt wurde, da diese hierin einen Verstoß gegen EU-Recht und die bundesdeutsche Regulierung des Glücksspiels im Ganzen als nicht konform mit demselben sieht.
Auf der anderen Seite beschäftigt sich auch der Bundesgerichtshof mit dem Konflikt der beiden Regulierungssysteme und befasst sich mit der Herausforderung, die diese Situation in Anbetracht früherer Entscheidungen auf EU-Ebene bedeutet.